Rechtsprechung
   BGH, 09.12.1958 - 1 StR 551/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,746
BGH, 09.12.1958 - 1 StR 551/58 (https://dejure.org/1958,746)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1958 - 1 StR 551/58 (https://dejure.org/1958,746)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1958 - 1 StR 551/58 (https://dejure.org/1958,746)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,746) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 243
  • NJW 1959, 395
  • MDR 1959, 231
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 18.06.1931 - II 309/31

    In welcher Weise sind ausgeloste Schöffen, die für das ganze Geschäftsjahr oder

    Auszug aus BGH, 09.12.1958 - 1 StR 551/58
    Wenn ein Hauptgeschworener dauernd wegfällt, tritt an seine Stelle kraft Gesetzes, der Hilfsgeschworene, der nach der Liste hierzu berufen ist (vgl. RGSt 65, 319 ff).

    Frau Ma., die auf der Liste der Hilfsgeschworenen unter Nr. 6 stand - die Hilfsgeschworenen unter Nr. 1 bis 5 waren bereits vorher gelöscht -, ist deshalb an die Stelle des dauernd weggefallenen Hauptgeschworenen H. getreten (vgl. RGSt 65, 319, 321).

  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 767/51
    Auszug aus BGH, 09.12.1958 - 1 StR 551/58
    Das genügt, BGHSt 2, 160 ff. Der Hinweis der Revision auf RGSt 5, 170 f geht fehl; denn sie betrifft einen Fall, in dem der Angeklagte mit einer Mistgabel nicht unter den Streitenden, sondern nur in deren Nähe gestanden hat.
  • RG, 01.02.1938 - 1 D 38/38

    Ist i. S. des § 227 StGB. noch als beteiligt am Raufhandel anzusehen, wer erst

    Auszug aus BGH, 09.12.1958 - 1 StR 551/58
    § 227 StGB setzt nur eine Beteiligung an einer einheitlichen Schlägerei zu irgendeinem Zeitpunkte voraus, RGSt 72, 73, 75; RG JW 1939 Nr. 91. Ber Senat sieht keinen Anlaß, von dieser ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts abzuweichen, der der Bundesgerichtshof wiederholt beigetreten ist.
  • RG, 17.10.1881 - 2576/81

    Unter welchen Umständen kann Beteiligung an einer Schlägerei angenommen werden?

    Auszug aus BGH, 09.12.1958 - 1 StR 551/58
    Das genügt, BGHSt 2, 160 ff. Der Hinweis der Revision auf RGSt 5, 170 f geht fehl; denn sie betrifft einen Fall, in dem der Angeklagte mit einer Mistgabel nicht unter den Streitenden, sondern nur in deren Nähe gestanden hat.
  • BGH, 02.10.1974 - 2 StR 356/74

    Feststellung einer dauernden Verhinderung einer Schöffin durch eine Entscheidung

    Jeweils war der an bereiter Stelle der Hilfsschöffenliste stehende Hilfsschöffe heranzuziehen (RGSt 62, 202, 203; BGHSt 12, 243; offengelassen in BGH, Urteil vom 6. August 1968 - 1 StR 252/68 -).
  • BGH, 26.07.1966 - 1 StR 215/66

    Verurteilung wegen versuchter Notzucht in Tateinheit mit vorsätzlicher

    Als Schöffin war hiernach Frau N. (Nr. 25 der Liste der weiblichen Jugendschöffen) berufen, weil sie in der Liste nach Frau M. (Nr. 24) stand, die zuletzt zu einer Hauptverhandlung einberufen worden war, nämlich am 26. Juli 1965 (vgl. BGHSt 12, 243).
  • BGH, 24.06.1959 - 2 StR 34/59

    Rechtsmittel

    Infolgedessen war, falls im zweiten Geschäftsjahr erstmals ein Geschworener wegfiel und an seine Stelle ein Hilfsgeschworener treten mußte, derjenige Hilfsgeschworene einzuberufen, der in der Hilfsgeschworenenliste auf den im ersten Geschäftsjahr zuletzt zugezogenen Hilfsgeschworenen folgte (BGHSt 12, 243).
  • BGH, 23.10.1985 - 3 StR 319/85

    Anforderung an eine Revision wegen Verletzung des Verfahrensrechts -

    Wird gerügt, daß zu Unrecht ein Beweisantrag abgelehnt worden ist, so gehört zur ordnungsgemäßen Begründung dieser Rüge, daß der Inhalt des Antrages und des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses mitgeteilt und die Tatsachen bezeichnet werden, die die Fehlerhaftigkeit dieses Beschlusses ergeben (BGHSt 3, 213, 214; 7, 162, 163; 12, 243, 244; 17, 337, 339; 21, 334, 340; 22, 169, 170; 27, 216, 217; 28, 290, 291; 29, 203; BGH NJW 1973, 564; vgl. auch Krause Strafverteidiger 1984, 483 f, 487, 488).
  • BGH, 27.03.1974 - 2 StR 312/73

    Einsatz eines Hilfsschöffen bei Verhinderung des Hauptschöffen

    Dabei war der an nächster Stelle stehende Hilfsschöffe zu berufen; d.h. derjenige, der in der Liste der Hilfsschöffen nach dem Hilfsschöffen stand, der in der Wahlperiode zuletzt an einer Hauptverhandlung anstelle eines verhinderten Schöffen mitgewirkt hatte (BGHSt 12, 243).
  • BGH, 26.01.1965 - 5 StR 612/64

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Grundlagen der Darlegung von

    Heranzuziehen ist der an bereitester Stelle stehende Hilfsgeschworene, d.h. derjenige, der in der Liste nach demjenigen Hilfsgeschworenen steht, der in der Wahlperiode zuletzt zu einer Hauptverhandlung anstelle eines verhinderten Geschworenen einberufen wurde (BGHSt 12, 243).
  • BGH, 06.06.1961 - 1 StR 150/61

    Rechtsmittel

    Wie der Senat in BGHSt 12, 243 ausgeführt hat, ist in diesem Falle nicht der an erster Stelle in der Hilfsgeschworenenliste stehende, sondern derjenige Hilfsgeschworene einzuberufen, der in der Hilfsgeschworenenliste auf den im ersten Geschäftsjahr zuletzt zugezogenen Hilfsgeschworenen folgt.
  • BGH, 29.06.1978 - 4 StR 224/78

    Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung -

  • BGH, 23.01.1959 - 4 StR 483/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.04.1975 - 4 StR 149/75

    Beanstandung der Mitwirkung eines Hilfsschöffen an einer Hauptverhandlung -

  • BGH, 20.06.1973 - 2 StR 124/73

    Folgen der Verhinderung eines Hauptschöffen - Auswahlverfahren zur Berufung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht